Barrierefreiheit
1. Rechtlicher Status
Imovara ist ein Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), da es weniger als zehn Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro hat. Für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, gelten die Anforderungen des BFSG nach § 3 Abs. 3 BFSG nicht. Wir überprüfen diese Einstufung mindestens einmal jährlich.
2. Unser Ziel
Unabhängig davon richten wir Imovara schrittweise an den Anforderungen der WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA) aus. Dazu gehören insbesondere vollständige Tastaturbedienbarkeit, sichtbare Fokuszustände, ausreichende Farbkontraste, verständlich beschriftete Formulare, Alternativtexte für Grafiken und für Screenreader erkennbare Statusmeldungen.
3. Barriere melden
Wenn Sie auf Barrieren stoßen, schreiben Sie uns bitte über https://app.imovara.com/kontakt oder an contact@imovara.com. Beschreiben Sie dabei möglichst die betroffene Seite, den verwendeten Browser bzw. das Hilfsmittel und das konkrete Problem. Wir melden uns in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.