Datensicherheit
Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO
Anlage 1 zum Auftragsverarbeitungsvertrag, Version 2026-10-de-2.
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1. Vertraulichkeit
1.1 Zutrittskontrolle
- Betrieb ausschließlich in Rechenzentren der IONOS SE (Deutschland) und der Hetzner Online GmbH (Falkenstein, Deutschland), die nach ISO/IEC 27001 zertifiziert sind; Zutrittsschutz durch die Rechenzentrumsbetreiber.
- Kein Betrieb eigener Server in Büro- oder Wohnräumen.
1.2 Zugangskontrolle
- Serverzugang ausschließlich per SSH-Schlüssel; Anmeldung per Passwort deaktiviert, auch für das Administratorkonto.
- Firewall mit Freigabe nur der benötigten Ports; Datenbank nicht aus dem Internet erreichbar.
- Passwörter der Nutzer werden ausschließlich mit Argon2 gehasht gespeichert.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle administrativen Konten bei Hosting-, Storage- und E-Mail-Anbietern.
- Serverseitige Sitzungen in sicheren, Host-only, HttpOnly-Cookies; automatische Abmeldung nach zwei Stunden Inaktivität.
- Rate Limits und Bot-Schutz für Anmeldung und Formulare.
1.3 Zugriffskontrolle
- Rollen- und objektbezogenes Berechtigungskonzept; Mieter-Nutzer sehen ausschließlich die für sie freigegebenen Daten.
- Serverseitige Prüfung jeder Zugriffsberechtigung.
- Administrativer Zugriff auf Kundendaten nur durch den Inhaber und nur zur Leistungserbringung, für Support auf Anforderung oder zur Störungsbehebung; administrative Zugriffe werden protokolliert.
- Zugriff auf Dateien nur über signierte, zeitlich begrenzte URLs.
1.4 Trennungskontrolle
- Logische Mandantentrennung: Jeder Datensatz ist einem Kunden zugeordnet; mandantenübergreifende Zugriffe werden serverseitig ausgeschlossen.
- Trennung von Produktiv- und Entwicklungsumgebung; in der Entwicklung werden keine echten Kundendaten verwendet.
1.5 Verschlüsselung und Pseudonymisierung
- Transportverschlüsselung aller Verbindungen per TLS (mindestens TLS 1.2).
2. Integrität
2.1 Weitergabekontrolle
- Übermittlung an Unterauftragsverarbeiter ausschließlich verschlüsselt und nur im in Anlage 2 beschriebenen Umfang.
- Push-Benachrichtigungen enthalten keine Inhalte aus Nachrichten oder Dokumenten.
2.2 Eingabekontrolle
- Audit-Protokollierung sicherheitsrelevanter und administrativer Vorgänge (z. B. Anmeldungen, Rechteänderungen, Löschungen) mit Zeitpunkt und Konto; Aufbewahrung zwölf Monate.
- Eingabevalidierung und Größenbeschränkungen für Uploads.
- Transaktionale Datenbankänderungen; idempotente Verarbeitung von Zahlungs- und Webhook-Ereignissen.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Tägliche Datenbanksicherung mit Prüfung auf Vollständigkeit; die Sicherungen liegen auf dem Anwendungsserver in einem nur für den Administrator zugänglichen Verzeichnis.
- Aufbewahrung der Sicherungen: 14 Tage; ältere Stände werden automatisch gelöscht.
- Prozessüberwachung mit automatischem Neustart (PM2) und Health-Checks der Anwendung.
- Wiederholungsmechanismen für E-Mail- und Storage-Vorgänge.
- Zeitnahes Einspielen von Sicherheitsupdates für Betriebssystem und Abhängigkeiten, bei kritischen Lücken innerhalb von 72 Stunden.
4. Wiederherstellung
- Wiederherstellungspunkt (RPO): maximal 24 Stunden, soweit der Server selbst erhalten bleibt. Eine zusätzliche Sicherung außerhalb des Servers ist in Vorbereitung.
- Wiederanlaufzeit (RTO): Ziel innerhalb von 24 Stunden.
- Dokumentierter Wiederherstellungsprozess; Wiederherstellungstest mindestens vierteljährlich mit Protokoll.
5. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
- Mindestens jährliche Überprüfung dieser Maßnahmen sowie nach wesentlichen technischen Änderungen.
- Regelmäßige automatisierte Prüfung von Abhängigkeiten auf bekannte Sicherheitslücken.
- Quartalsweise Überprüfung von Zugängen und Berechtigungen.
- Dokumentierter Prozess für Sicherheitsvorfälle einschließlich Meldung an Verantwortliche (siehe § 8 AVV).
- Lösch- und Aufbewahrungskonzept mit automatisierter Löschung von Webserver-Logfiles (14 Tage), Anwendungs- und Datenbankprotokollen (höchstens 30 Tage) und Sicherheitsprotokollen (12 Monate).
- Auftragsverarbeitungsverträge mit allen Unterauftragsverarbeitern; Prüfung bei Auswahl und bei Änderungen.